Mediana

Haidenholzstr. 2
83071 Stephanskirchen

Adresse

Stephanskirchen + Rosenheim + Prien = 3x im Landkreis Rosenheim

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3x im Landkreis Rosenheim

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Gut informiert – entspannt ankommen

Damit Sie Ihren Termin bei MEDIANA ganz entspannt genießen können, haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.
Von Kleidung über Zeitplanung bis hin zur Abrechnung – hier erfahren Sie alles, was Sie vor Ihrem Besuch wissen sollten.

Kurz, klar und mit Herz erklärt – für einen rundum angenehmen Start bei uns.

IHR ERSTER BESUCH BEI MEDIANA

Sie benötigen nichts weiter – alle Therapiegeräte und Materialien stellen wir. Ein eigenes Handtuch oder eine Unterlage ist willkommen, aber kein Muss. Bitte bringen Sie Ihr Rezept und Ihre Versichertenkarte mit.

Bequeme Kleidung reicht aus. Für Kurse oder  Trainingseinheiten bitte Sportkleidung und saubere Hallenschuhe mitbringen. Falls Sie direkt von der Arbeit kommen: Kein Problem – es gibt Spinde und ausreichend Platz zum Umziehen.

Physiotherapien dauern meist 20 Minuten pro Einheit. Je nach Verordnung und Versicherung kann Ihre Behandlungsdauer auch abweichen. Beim ersten Termin sollten Sie etwa 15 Minuten zusätzlich einplanen – für das persönliche Kennenlernen, die Besprechung Ihrer Anliegen und organisatorische Fragen.

Jeder Patient*in verdient echte, ungestörte Behandlungszeit – ohne Zeitdruck. Wir möchten, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen und mit einem Lächeln nach Hause gehen.

Wenn Sie sich krank fühlen, informieren Sie uns bitte vor Ihrem Termin telefonisch. Wir möchten Sie weiterhin bestmöglich betreuen – in der Therapie und auf der Trainingsfläche. Bitte helfen Sie mit, sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!

Abrechnung

GESUNDHEITSVERSORGUNG IN DEUTSCHLAND

Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen gesetzlich Versicherten (z. B. über Krankenkassen oder Ersatzkassen) und privat Versicherten (z. B. über private Krankenversicherungen oder Beihilfe).

Gesetzlich & Privat

VERSTÄNDLICH ERKLÄRT

Je nach Art Ihrer Versicherung gelten unterschiedliche Regelungen zur Kostenübernahme, zur Abrechnung der Leistungen und zur Zuzahlungspflicht. Das betrifft nicht nur den Umfang der bezahlten Therapieeinheiten, sondern auch, wie hoch der Eigenanteil ist, ob zusätzliche Leistungen übernommen werden oder ob vorab eine Genehmigung notwendig ist.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie versichert sind – damit wir Sie optimal beraten und gemeinsam den für Sie passenden Weg durch die Therapie und Abrechnung finden können.

Wir unterstützen Sie dabei gerne!

Alles rund um die Abrechnung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Behandlungskosten laut Heilmittelkatalog.

Die Zuzahlung für Sie beträgt lediglich:

> 10 % Eigenanteil der Behandlungskosten

> 10 Euro je Rezept

In manchen Fällen ist es möglich, zusätzliche Leistungen dazuzubuchen, die nicht von der Krankenkasse gedeckt werden. Gerne beraten wir Sie dazu individuell vor Ort.

Für privat Versicherte gelten keine festen Gebührensätze wie bei den gesetzlichen Kassen. Unsere Preise richten sich nach betriebswirtschaftlichen Grundlagen und orientieren sich am gesetzlichen Rahmen.

Bitte beachten Sie:

Sie erhalten zu Ihrer individuellen Verordnung einen Kostenvoranschlag, den Sie ggf. vor ab bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Der sogenannte beihilfefähige Höchstsatz liegt derzeit auf dem Niveau der Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen und findet bei der Gestaltung unserer Privatpreise keine Berücksichtigung. Unsere Privattarife gelten daher sowohl für Beihilfeversicherte, Postbeamte und freiwillig privatversicherte Patienten gleichermaßen, unabhängig davon ob eine Versicherung diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet.

Die Zuzahlung ist eine Form der direkten Selbstbeteiligung von Versicherten an den Kosten medizinischer Leistungen.

Sie wird zusätzlich zu den regulären Krankenkassenbeiträgen fällig – also immer dann, wenn Sie bestimmte Gesundheitsleistungen konkret in Anspruch nehmen.

Die Zuzahlung ist spätestens bis zum 2. Behandlungstermin in unserer Praxis zu leisten. Die Zahlung ist bar oder per EC-Karte möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Rezept ist 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.Innerhalb dieser Zeit muss mit der Behandlung begonnen werden.

Bei z. B. 6 verordneten Einheiten sollte die Behandlung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.

Gut zu wissen:
Wir bemühen uns, so schnell wie möglich passende Termine bei Ihrer Wunschtherapeutin / Ihrem Wunschtherapeuten für Sie zu finden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vorher) oder versäumte Termine in Rechnung gestellt werden.

So können wir unseren Praxisbetrieb zuverlässig planen und anderen Patient*innen rechtzeitig Termine anbieten.

Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen, müssen wir Ihnen diesen leider in Rechnung stellen. Die Höhe richtet sich nach der gebuchten Leistung:

20 € – bei Behandlungen bis 30 Minuten

40 € – bei Behandlungen über 30 Minuten

60 € – bei Heilpraktiker- oder Osteopathie-Terminen

Wichtig: Der ausgefallene Termin kann selbstverständlich nachgeholt werden – sprechen Sie uns gerne an!

Während die gesetzliche Mindestdauer einer Behandlung bei 15 Minuten liegt, nehmen wir uns bei MEDIANA bewusst mehr Zeit: 20 Minuten volle Aufmerksamkeit – ohne Aufpreis.Darin enthalten: individuelle Befundung, gezielte Behandlung, Dokumentation sowie Hygiene und Vorbereitung.

Mit Therapie + können Sie jede physiotherapeutische Behandlung verlängern – für noch mehr individuelle Betreuung und nachhaltige Fortschritte.

Sie entscheiden flexibel:
➤ +10 Minuten zusätzlich
➤ +20 Minuten zusätzlich

Wichtig zu wissen:
Therapie + ist ausschließlich als Zusatzleistung zu einer ärztlichen Verordnung buchbar.
Der gesetzliche Eigenanteil und die Rezeptgebühr bleiben davon unberührt.