Honorare für therapeutische Leistungen
Private Krankenkassen
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir kalkulieren unsere Preise rein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3.
Der sogenannte beihilfefähige Höchstsatz entspricht in etwa lediglich den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen und findet deshalb bei der Gestaltung unserer Privatpreise keine Berücksichtigung. Im ambulanten Bereich gibt es keine Unterscheidung zwischen Privatpatienten der 1. und 2. Klasse, wie es im stationären Bereich üblich ist. Unser Privattarif gilt daher sowohl für Beihilfeversicherte, Postbeamte und freiwillig privatversicherte Patienten gleichermaßen.
Wir informieren Sie durch eine Honorarvereinbarung bzw. einem Kostenvoranschlag, welche Tarife und Vergütungen in Ihrem speziellen Fall gelten. Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall, die Kostenübernahme unserer therapeutischen Leistungen mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Behandlungsbeginn abzuklären.
Gesetzliche Krankenkassen / Ersatzkassen
Unsere Physiotherapie arbeitet meist im 25 Minuten Rhythmus. Je nach Heilmittel kann die Behandlungszeit abweichen. Die Kosten der Therapie, auf Basis des Heilmittelkatalogs bei gesetzlichversicherten Patienten, werden durch die Krankenkassen übernommen. Sie tragen lediglich den vorgeschrieben Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie 10,00 Euro pro Rezept. Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen, können Sie darüber hinaus zubuchen. Dazu beraten wir Sie individuell vor Ort.